
Bewertung der Vermögensgegenstände nicht mit Liquidationswert, sondern nur zu dem Wert, dir sich aus der angenommenen Unternehmensfortführung ergibt, z. B. bei Anlagegütern Anschaffungskosten minus Abschreibungen.
Gefunden auf
https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
Keine exakte Übereinkunft gefunden.